Gisela Westerfeld
Ehrenamtliche Expertin
Infos für Werkstattlehrer*innen in Münster
Werkstattlehrkräfte gibt es im Wesentlichen an Berufskollegs und in geringerem Umfang an Förderschulen. Im Land NRW gibt es rund 920 Kollegen*innen, die in diesem Bereich arbeiten und einen bestimmten Qualifizierungsnachweis bringen müssen. Die Einstellungsvoraussetzung für Werkstattlehrkräfte sind in § 36 Laufbahnverordnung (LVO) in NRW festgelegt. Der Weg steht in der Regel allen offen, die in der Industrie, Hauswirtschaft, Forstwirtschaft und Landwirtschaft oder im Gartenbau als Meister*in tätig waren. Wünschenswert ist sicher ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Beamt*in oder als Tarifbeschäftigte*r.
Werkstattlehrer*innen haben zurzeit im Land NRW eine Woche, die 41 Stunden umfasst, von denen 30 Unterrichtsstunden sind. Die restliche Zeit wird für Vorbereitung und Wartungsarbeiten der Maschinen und Werkstatträume angerechnet. Die unterrichtsfreien Zeiten sind identisch mit denen der anderen Lehrer*Innen (siehe BASS 21-02 Nr. 1). Die Vergütung als Tarifbeschäftigte erfolgt in der Regel nach EG 9a/TV-L (Entgeltgruppe 9 Tarifvertrag der Länder). Sofern Beförderungsstellen ausgeschrieben sind, besteht die Möglichkeit einer Beförderung der Lehrkräfte nach EG 9b im ersten Beförderungsamt und nach EG 10 im zweiten Beförderungsamt ohne stufengleichen Aufstieg. Die Besoldung als Beamt*in erfolgt in A 9, A 10 (erstes Beförderungsamt) und A 11 (zweites Beförderungsamt).
Aus der freien Wirtschaft kommend bringen Werkstattlehrkräfte die Ausbilder*inneneignung mit, die aber nicht auf den Schulalltag bezogen ist. Dieses Defizit versucht das Land NRW durch die praktisch-pädagogische Einführung (PPE) auszugleichen (siehe BASS 20-11 Nr. 3). Die Dauer der PPE ist 1,5 Jahre mit einer eintägigen Fortbildung pro Woche. Das ist für den Einstieg in Ordnung, leider fehlen Anschlussangebote zu weiterführenden pädagogischen und didaktischen Inhalten.
Die Anforderungen an den Unterricht verändern sich kontinuierlich. Kompetenzorientierte Lehrpläne geben die Unterrichtsgestaltung vor. Wissen muss in Können münden und in Handlungen sichtbar werden. Damit umfasst kompetenzorientierter Unterricht mehr als Stoffvermittlung. Damit Schüler*innen Kompetenzen erlernen und diese bei der Bearbeitung von Aufgaben nutzen und zeigen können, müssen der Unterricht und die Aufgabe bestimmten Kriterien genügen. Unterricht sollte bei Schüler*innen Sach-, Prozess-, Methoden- und Selbstkompetenzen fördern und diese auch fordern. Damit ändern sich nicht nur die Anforderungen an die Lernenden, sondern auch die Aufgaben der Lehrenden sowie der Umgang miteinander. Daran wird erkennbar, dass sich die Anforderungen an den Beruf grundlegend erweitern. Die Schüler*innenschaft ist heterogener geworden, Inklusion und Integration sind zusätzlich neue Herausforderungen.
Nach einer dreijährigen Gesellinnentätigkeit in verschiedenen Tischlereien habe ich die Meisterprüfung abgelegt und mehrere Jahre als Meisterin gearbeitet. Damit habe ich die Einstellungsvoraussetzung nahc § 36 LVO für Werkstattlehrkräfte in NRW erfüllt. Konkret führe ich die Schüler*Innen an die Grundlagen der Holzbearbeitung heran. Dabei lehre ich CNC-Technik in den Ausbildungsberufen des Tischler*innenhandwerks, unterrichte die Fachkräfte für Küchen-Möbel und Umzugsservice sowie in der Ausbildungsvorbereitung und in den Internationalen Förderklassen. Als Werkstattlehrer*innen sind wir allenfalls eine kleine Gruppe im Kollegium, manchmal sogar alleine unterwegs. Um besser über den Schulalltag informiert zu sein, beteilige ich mich an verschiedenen schulischen Gremien, in meinem Fall der Schulentwickelungsgruppe.
Infos für (angehende) Werkstattlehrkräfte