Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) äußert massive Kritik
an der Novellierung des Hochschulgesetzes, das derzeit im Landtag beraten
wird.
„Wir können nicht nachvollziehen, dass sich das Land aus der Detailsteuerung
der Hochschulentwicklung zurückzieht und der Landeshochschulentwicklungsplan entfällt. Die Streichung des „Rahmenkodex für gute Beschäftigung“ aus dem Gesetz ist ein Affront gegenüber den Beschäftigten. Neue Anwesenheitspflichten und verbindliche Studienverlaufsplanungen für die Studierenden sind eine nicht hinzunehmende Bevormundung der jungen Menschen, die mit schlechten Rahmenbedingungen ihres Studiums zu kämpfen haben“, so Ulrich Thoden, Stadtverbandsvorsitzender der GEW.
Von den gewerkschaftlichen Vorschlagen und Anregungen zur Gesetzesnovellierung wurde so gut wie nichts übernommen: Wissenschaftsministerin Isabell Pfeiffer-Poensgen hat einseitig auf die Zustimmung der Hochschulleitungen und ihrer Vertretungen gesetzt.“ Die GEW teilt daher die Einschätzung von Opposition, Studierendenverbänden und Landes-ASten-Treffen (LAT). „Zudem lehnen wir die beabsichtigte Streichung der Zivilklausel im Novellierungsentwurf ab, denn wir wollen nicht, dass wirtschaftliche Interessen, insbesondere solche der Rüstungsforschung an den Hochschulen expandieren. Angesichts der internationalen Entwicklungen wäre die Streichung der Zivilklausel zudem ein fatales Zeichen. Die Verantwortung
einer Landesregierung für die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen zeigt
sich auch an einem entschiedenen Eintreten für eine Forschung, die ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet ist.“
„Die Landesregierung setzt ihre Entfesselungspolitik an den Hochschulen fort und zieht sich konsequent weiter aus der Verantwortung. Dagegen regt sich studentischer Protest und den unterstützt die GEW in vollen Umfang. Zudem benennen wir als Gewerkschaft klar die negativen Auswirkungen, die das Gesetz auf die Hochschulbeschäftigten hat. Denn durch dieses Gesetz gewinnen weder Studierende noch Beschäftigte.“