Lehrer*innen und Erzieher*innen sollen sich in Zukunft nach einer entsprechenden Schulung selbst auf das Coronavirus testen dürfen. Dies wird mit einer heute in Kraft tretenden Verordnung der Bundesregierung geregelt. Antigen-Schnelltests könnten dabei helfen, Lehrer*innen und Erzieher*innen und damit auch Kinder besser zu schützen. Bislang dürfen Antigen-Schnelltests nur von medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) steht „dem Vorstoß grundsätzlich positiv gegenüber“ wie GEW-Stadtverbandsvorsitzender Ulrich Thoden betont, „jedoch mit zwei Ausnahmen: Nur für Selbsttests, kein Einsatz von Lehrkräften bei Schnelltestungen von Schüler*innen und bei Beachtung des Freiwilligkeitsprinzips.“
Dennoch macht die GEW deutlich: „Der freie Zugang zu den Tests ist aber kein Ersatz für die Hygiene- und Gesundheitsschutzregeln, die das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt. Tests schützten nicht vor Infektionen.“
Die Gewerkschaft fordert seit langem, dass an den Schulen RKI-Empfehlungen befolgt werden, wonach bei einer sogenannten 7-Tage-Inzidenz von 50 – also bei 50 und mehr nachgewiesenen Neuansteckungen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche in einer Region auf geteilte Klassen und Wechselunterricht umgestellt wird. Die Bundesländer sehen das nach einem gemeinsamen Beschluss von Ende November erst ab einer Inzidenz von 200 als Möglichkeit vor.