Als „verantwortungsvollen Abschluss in schwieriger Corona-Zeit“ hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) das Ergebnis der Tarifverhandlungen bezeichnet.
„Mit Blick auf die aktuelle Pandemie-Situation ist der Abschluss zu vertreten. Viele Beschäftigte haben genau so wie wir mehr erwartet. Die Arbeitgeber waren aber leider nicht dazu bereit, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung in der Corona-Krise gerecht zu werden und den guten Worten auch entsprechende Zahlungen folgen zu lassen“, bewertet der GEW-Stadtverbandsvorsitzende Ulrich Thoden das Ergebnis der Verhandlungen in Potsdam: „Tatsächliche Wertschätzung sieht anders aus!“
Gewerkschaften wehren Einsturz der Tarifarchitektur ab
GEW-Geschäftsführer Carsten Peters ergänzt: „Zusätzlich zu den Gehaltserhöhungen haben die Gewerkschaften die Hauptforderung der Arbeitgeber abgewehrt, durch Zerstückelung von Arbeitsabläufen eine schlechtere Eingruppierung vieler Beschäftigter durchzusetzen und damit Geld zu sparen. Das ist ein Erfolg, weil damit der Einsturz einer der Säulen der Tarifarchitektur verhindert worden ist. Die Arbeitgeber wollten unbedingt durchsetzen, dass sie Beschäftigte anders als bisher, sprich niedriger in das Tabellensystem des Gehaltstarifvertrages eingruppieren können. Dafür hatten sie dem Thema „Arbeitsvorgang“ höchste Priorität gegeben. Dahinter verbergen sich Mechanismen, nach denen Beschäftigte in das Tabellensystem des Gehaltstarifvertrages einsortiert werden. Durch die Zerstückelung von Arbeitsabläufen sollte eine schlechtere Eingruppierung von Beschäftigten möglich gemacht werden.“
Der Tarifabschluss 2021 gilt für rund 1,2 Millionen Angestellte im öffentlichen Dienst der Länder. Die Gewerkschaften verlangen, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Bezüge der rund 1,3 Millionen Beamtinnen und Beamten sowie die rund eine Million Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen wird.
Info: Die Kernpunkte des Tarifabschlusses:
- Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bis März 2022, steuer- und sozialabgabenfrei
- 2,8 Prozent mehr Gehalt ab dem 1. Dezember 2022
- Gesprächszusage über Beschäftigungsbedingungen für studentische Hilfskräfte
- Höhere Zulagen für während der Corona-Pandemie besonders belastete Beschäftigtengruppen im Gesundheitsbereich
- Vertragslaufzeit: 24 Monate

