Neuigkeiten 15.04.2020

GEW: Schulen können sicher nicht am 20. April 2020 wieder öffnen

Zentrale Prüfungen müssen ausgesetzt werden

Die Öffnung der Schulen ist nur stufenweise, unter Einhaltung aller vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygienestandards und mit einer Vorbereitungszeit von mindestens einer vollen Woche möglich. Prüfungen dürfen in diesem Schuljahr nicht mehr stattfinden, da die Vorbereitungsmöglichkeiten zu unterschiedlich und die Bildungschancen während der Schulschließungen besonders ungleich sind

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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert hinsichtlich der Öffnung der Schulen Klarstellung und Perspektiven von der Politik. Für die Landesregierung müssen die Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts handlungsleitend sein. Die Standards müssen transparent und veröffentlicht sein sowie nachvollziehbar umgesetzt werden. Hier ist das Ministerium für Schule und Bildung in der Pflicht. Aus Sicht der Gewerkschaft können die Schulen sicher nicht am 20 April wieder geöffnet werden.

„Schulen können nur wieder öffnen, wenn Gesundheits- und Infektionsschutz für alle Beteiligten gewährleistet werden. Wer die Öffnung von Schulen befürwortet, muss für entsprechende Rahmenbedingungen sorgen. Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten muss Vorrang haben. Wir brauchen einen Stufenplan, der die Voraussetzungen benennt. Sind diese nicht gegeben, kann es eine Lockerung nicht geben“, macht Ulrich Thoden, Stadtverbandsvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) deutlich:  „Aus unserer Sicht sind mindestens die Bereitstellung von aus-reichend Waschbecken, Seife und Einmalhandtüchern, sowie Desinfektionsmittel und Toiletten mit entsprechender hygienischer Ausstattung zwingend.“ Erforderlich sind eine mindestens tägliche Reinigung nach entsprechenden Standards des Infektionsschutzes, Regeln für regelmäßigen Luftaustausch sowie Schutzmasken für unsere Kinder und die Beschäftigten. Hierfür brauchen die einzelnen Schulen Hygienekonzepte in Abstimmung mit Schulaufsicht und Schulträger und unter Verantwortung des lokalen Gesundheitsamtes.

Die Öffnung der Schulen wird nur schrittweise möglich sein und stellt die Schulen vor große organisatorische Herausforderungen. Hierzu brauchen die Schulen und die Eltern schnellstmöglich konkrete Vorgaben und Hinweise. „Der stufenweise Einstieg muss für alle Beteiligten, für die Schüler*innen, die Lehrer*innen, die Eltern und die Schulleiter*innen leistbar sein. Zur Vorbereitung benötigen sie mindestens eine volle Woche Zeit.“

„Im Schuljahr 2019/20 kann es keine Prüfungen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen mehr geben“, führte Ulrich Thoden aus. Schüler*innen könnten sich nach wie vor nur sehr unterschiedlich auf die Prüfungen vorbereiten. Eine Durchführung der Prüfungen bei laufendem Unterricht, sei nicht realisierbar. „Der Aufwand für dezentrale Prüfungen ist weder leistbar noch verhältnismäßig. Eine weitere Verschiebung der Prüfungen ist keine Option. Die bundesweite Anerkennung des jeweiligen Abschlusses ohne Prüfungen ist jedoch zwingend notwendig.“

„In der Zeit der Schließung der Schulen sind die ungleichen Bildungschancen für Kinder und Jugendliche extrem deutlich zu Tage getreten und verstärkt worden. Kinder und Jugendliche, die kein eigenes digitales Endgerät, zuhause keine lernförderlichen Strukturen vorfinden, die sich ein Zimmer mit mehreren Geschwistern teilen, deren Familiensprache nicht Deutsch ist, deren Familien Existenzängste haben oder Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf haben eben nicht die gleichen Bildungschancen wie andere“, ergänzt GEW-Geschäftsführer Carsten Peters.