Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Bund und Länder aufgefordert, das Budget des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ kräftig zu erhöhen und jährlich an Preis- und Kostensteigerungen anzupassen. „Die Dynamisierung des Zukunftsvertrags, die die Ampelkoalition bereits für 2022 versprochen hatte, muss spätestens zum 1. Januar 2023 nachgeholt werden. Das darf aber nicht zu Lasten der bereits für 2024 verbindlich vereinbarten einmaligen Aufstockung des Budgets um 34 Millionen Euro, die einer Erhöhung um neun Prozent entspricht, gehen. Lehre und Studium an Deutschlands Hochschulen sind chronisch unterfinanziert, sie brauchen daher beides: eine kräftige Erhöhung der Fördersumme und eine regelmäßige Anpassung. Keine Tricksereien beim Zukunftsvertrag!“, macht der GEW-Stadtverbandsvorsitzende Ulrich Thoden deutlich.
GEW-Geschäftsführer Carsten Peters: „Wenn man das Budget des Zukunftsvertrags zwar einerseits ab 2024 um drei Prozent erhöhte, aber andererseits die für 2024 vereinbarte Aufstockung um neun Prozent aussetzte, ist das eine reale Kürzung der Vertragsmittel – viele Hochschulen müssten weitere Einschnitte an ihrem Lehrbetrieb vornehmen und womöglich Dozentinnen und Dozenten auf die Straße setzen. Statt von längst gemachten Versprechen abzurücken, müssten Bund und Länder nachlegen. Bei einer Inflationsrate von derzeit über zehn Prozent sollte die jährliche Erhöhung nicht nur drei, sondern mindestens fünf Prozent betragen. Um die miserablen Betreuungsrelationen in der Hochschullehre zu verbessern, darf die für 2024 vereinbarte Budgeterhöhung nicht ausgesetzt, sondern muss mindestens verdreifacht werden: von 34 auf mindestens 100 Millionen Euro. Darüber hinaus müssten Bund und Ländern ein Energiepaket schnüren, das den Hochschulen bei der Bewältigung der enormen Preissteigerungen bei Gas und Strom unter die Arme greift."
Die GEW erinnert Bund und Länder an ihre Verantwortung, mit der Hochschulfinanzierung zur Stabilisierung der Beschäftigung in der Wissenschaft beizutragen. „Die Zukunftsvertragsmittel sollten nur dann an die Hochschulen ausgezahlt werden, wenn diese nachweisen, dass das Geld für zusätzliche Dauerstellen für Daueraufgaben in Lehre und Forschung eingesetzt wird. Bund und Länder müssen die Weichen für eine Entfristungsoffensive an den Hochschulen gemeinsam stellen."