Neuigkeiten 29.04.2020

GEW fordert Verbesserungen beim Wissenschaftler*innen und Studierende

Gewerkschaftliche Forderungen weiterhin aktuell

Auch Studierende sollten mit Geldern unterstützt und das BAföG um mindestens ein Semester verlängert werden. Für alle befristeten Hochschulbeschäftigten solle es einen Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung geben.

Min.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Bundesregierung und Bundestag aufgefordert, Studierende und Hochschulbeschäftigte wirksam vor den Auswirkungen der Corona-Krise zu schützen. „Bereits im März hat der Bund milliardenschwere Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf den Weg gebracht. Auch Studierende und Hochschulbeschäftigte müssen jetzt endlich einen Platz unter dem Rettungsschirm der Bundesregierung bekommen. Deshalb muss der Bundestag den Entwurf für ein Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz, den die Große Koalition vorgelegt hat, gründlich gegen den Strich bürsten und nachbessern“, sagt GEW-Stadtverbandsvorsitzender Ulrich Thoden.

Viele Studierende, die wegen der Corona-Krise ihre Jobs verloren haben oder deren Eltern in Kurzarbeit gehen mussten, wüssten nicht, wie sie ihr Studium, ihren Lebensunterhalt und ihre Miete finanzieren sollen. „Es ist höchste Zeit, dass der Bund sie mit einer unbürokratische Soforthilfe aus einem Studienfonds unterstützt – die Gelder sollen als Zuschuss fließen, der nicht zurückgezahlt werden muss“, unterstrich GEW-Geschäftsführer Carsten Peters: „Darüber hinaus muss das BAföG krisenfest gemacht werden: Leistungskontrollen müssen ausgesetzt und die Förderung um mindestens ein Semester verlängert werden. Wir können es uns nicht erlauben, eine ganze Corona-Generation zum Studienabbruch zu zwingen – das wäre zum einen zutiefst sozial ungerecht, zum anderen würde der Fachkräftemangel weiter verschärft.“

Auch Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und andere Hochschulbeschäftigte seien auf eine wirksame Unterstützung angewiesen, sagte Thoden. Neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Universitäten seien befristet beschäftigt. Sie dürften nicht dafür bestraft werden, dass es im Corona-Semester Verzögerungen in Forschung und wissenschaftlicher Qualifizierung geben wird. „Es ist zu begrüßen, dass die Koalition die zulässige Befristungsdauer im Wissenschaftszeitvertragsgesetz um sechs Monate erweitern will. Es darf aber nicht von der Willkür der Personalabteilungen der Hochschulen abhängen, ob ein Vertrag verlängert wird: Wir brauchen einen Rechtsanspruch für alle befristet Beschäftigten auf Vertragsverlängerung“, betonte die GEW.